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Aktuelles

  Verlautbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Beitragsberechung in der Gleitzone

Inhaltsverzeichnis Ausgabe 09/2007

Arbeitsrecht

Arbeitsverträge auf den Prüfstand!
RA Dr. Martin Lützeler/RA Alexander Bissels

Der Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten beider Parteien und soll ermöglichen, dass ein Arbeitsverhältnis reibungslos und ohne (gerichtliche) Auseinandersetzung durchgeführt werden kann. Dazu müssten aber vor allem bei der Vertragsgestaltung mit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 alle AGB-Vorschriften beachtet und richtig angewendet werden.

Ein Jahr AGG eine Bestandsaufnahme
RA Prof. Dr. Bernd Schiefer/RA Dr. Michael Worzalla

Anders als in den letzten Wochen anlässlich des AGG-Geburtstags zu lesen war, sieht die Realität in den Betrieben wenig entspannt aus. Auch in der Rechtsprechung sind die ersten streitigen Themen bereits angekommen. Nahezu alle Fragen sind aber derzeit noch ungeklärt.

Sozialversicherungsrecht

Künstlersozialabgabe ein Thema für die nächste Betriebsprüfung
RA Stefani Röwekamp

Der Deutschen Rentenversicherung ist seit 12.06.2007 die Aufgabe übertragen worden, die Abführung der Künstlersozialabgabe zu überwachen. Das ist eine weitreichende Änderung, und auf zahlreiche Unternehmen werden Nachforderungen zukommen.

Lohnsteuerrecht

Krux mit dem Arbeitsessen
RA Klaus Strohner, Düsseldorf

Die steuerliche Behandlung eines sog. Arbeitsessens ist ein Prüfungsschwerpunkt in jeder Lohnsteueraußenprüfung, denn nicht immer, wenn Arbeitnehmer mit Kunden oder dem Chef gemeinsam Speisen und Getränke zu sich nehmen, beteiligt sich der Fiskus. Unkenntnis kann teuer werden.

RECHTSPRECHUNG

Rechtsprechungsüberblick
Wichtige Tendenzen im Arbeitsrecht Diese Entscheidungen sollten Sie kennen!

Rückentrainingsprogramm Arbeitslohn?
Die Übernahme der Kosten für ein Rückentrainingsprogramm für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber stellt nicht zwangsläufig eine lohnsteuerpflichtige Zuwendung dar.

Jahresnetzkarte sofortiger Zufluss von Arbeitslohn
Die Grundsätze des Urteils sind bei verbrieften Nutzungsrechten aus der Inhaberschaft eines Job-Tickets zu übertragen.


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