Düsseldorf, 03. Februar 2010
DER BETRIEB Standpunkte – Familienbesteuerung auf dem Prüfstand
Braucht das deutsche Steuerrecht anstelle des Ehegattensplittings das Familiensplitting, um Familien gerechter zu entlasten? Können Kinder und Familien durch strukturelle Veränderungen der Familienbesteuerung überhaupt sinnvoll unterstützt und gefördert werden?
Mit diesen kontroversen Fragen befassen sich namhafte Rechtsexperten in der Rubrik "Standpunkte" der neuen Ausgabe der Zeitschrift DER BETRIEB. Aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten der Kölner Steuerrechtsexperte Dr. Joachim Lang, der Tübinger Professor Dr. Christian Seiler, der Münsteraner Steuerrechts-Professor Dr. Dieter Birk und die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Busmann, die komplexe Thematik. Die aktuelle Ausgabe von DER BETRIEB erscheint am 5. Februar.
Das Thema "Splitting" greift der emeritierte Kölner Steuerrechtsexperte, Professor Dr. Joachim Lang, auf. Während Ehepartner ungleiche Beiträge zur Unterhaltsgemeinschaft Ehe durch steuerliches Splitting ausgleichen könnten, werde die wirtschaftliche Belastung durch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern als Mitglieder derselben Unterhaltsgemeinschaft verweigert, bemängelt Lang. Der Kinderfreibetrag könne die tatsächlichen Unterhaltsverpflichtungen nicht realitätsgerecht berücksichtigen. Professor Lang warnt am Beispiel der Diskussion um die Familienbesteuerung: "Die Parteiendemokratie läuft Gefahr, die verfassungsrechtlich geprägte Gerechtigkeit unseres Rechtsstaats aus den Augen zu verlieren."
Auch der Tübinger Steuerrechtsexperte, Professor Dr. Christian Seiler, kritisiert die fehlende Anerkennung der Familie als volle Wirtschaftsgemeinschaft. Diese Schieflage sei zwar nicht verfassungswidrig, so Seiler, "aber ungerecht, weil der Gesetzgeber die unterschiedslose Zugehörigkeit von Erwachsenen und Kindern zur (steuer- und sozial-)staatlichen Solidargemeinschaft nicht nach denselben Maßstäben ausgestaltet." Abhilfe könne ein Steuersystem schaffen, das dem Kind einen Teil der elterlichen Leistungsfähigkeit zurechne, schreibt der Wissenschaftler.
Auf den grundsätzlichen Unterschied zwischen einer gerechten steuerlichen Entlastung von Eltern durch das Steuerrecht und der gesellschaftlich gewollten Förderung von Kindern andererseits weist Professor Dr. Dieter Birk hin. So diene das Einkommensteuerrecht nicht in erster Linie dazu, die materielle Situation der Kinder zu verbessern, sondern der Entlastung der unterhaltspflichtigen Eltern. Deshalb solle sich der Gesetzgeber auf der Ebene der steuerlichen Entlastung auf das verfassungsrechtlich geforderte Minimum beschränken, um auf der Förderebene seine Spielräume zugunsten der Kinder besser ausschöpfen zu können.
"Familienblindheit auf breiter Front" erkennt die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Busmann, im aktuellen politischen Handeln. Familien würden durch das Steuersystem systematisch benachteiligt, schreibt sie und verweist auf die Zunahmen der indirekten Steuern am Gesamtsteueraufkommen. "Indirekte Steuern sind familienblind. Sie treffen diejenigen besonders hart, die den größten Teil ihres Einkommens für Mittel des täglichen Lebensbedarfes aufwenden müssen", so Busmann. Sie mahnt eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Produkte wie Babywindeln, Kinderbekleidung oder Kinderschuhe an: "Offensichtlich misst die Politik mit zweierlei Maß, wie die Senkung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen soeben gezeigt hat", so ihr Fazit.
DER BETRIEB erscheint jeweils freitags mit durchschnittlich 88 Seiten pro Ausgabe. Mit 22.559 verbreiteten Exemplaren (IVW, 04/09) werden wöchentlich etwa 66.000 Leser erreicht.
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