Meldungen













APAK: Zwei neue Mitglieder in der Abschlussprüferaufsichtskommission

Dr. Ulla Kopp, Geschäftsführerin der Hamburg Messe und Congress GmbH, und Dr. Herbert Meyer, Präsident a. D. der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V., sind vom Bundeswirtschaftsministerium zum 1. 1. 2012 für vier Jahre als Mitglieder der APAK bestellt worden. „Wir begrüßen mit Frau Dr. Kopp und Herrn Dr. Meyer zwei Persönlichkeiten, die mit ihrer besonderen Erfahrung und Expertise die APAK bereichern“, sagt Dr. Wolfgang Spindler, Vorsitzender der APAK.
Die APAK besteht nun aus zehn ehrenamtlichen, vom Bundeswirtschaftsministerium auf die Dauer von vier Jahren ernannten Mitgliedern. Die Kommissionsmitglieder dürfen in den letzten fünf Jahren vor ihrer Ernennung nicht persönliche Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer gewesen sein. Sie sollen insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Finanzwesen, Wirtschaft, Wissenschaft oder Rechtsprechung tätig sein oder gewesen sein.

(Vgl. APAK, PM vom 9. 1. 2012)


IDW: Entwurf einer Stellungnahme zu Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse

Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) hat den Entwurf IDW ERS FAIT 4: Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse am 10. 10. 2011 verabschiedet. Der HFA hat ihn am 14. 12. 2011 billigend zur Kenntnis genommen. IDW ERS FAIT 4 konkretisiert die aus den §§ 290-315 HGB resultierenden Anforderungen an IT-gestützte Konsolidierungsprozesse. Veranschaulicht werden die im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen für die softwaregestützte Konzernabschlusserstellung. Dazu gehört der gesamte Prozess von der Übernahme von Reporting-Daten für Zwecke der Konsolidierung bis zu deren Auswertung in Form von Finanzberichten. Der Entwurf steht als Download auf der Internetseite des IDW (www.idw.de) in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 25. 5. 2012.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 20. 12. 2011)

IASB: Weitere Schulungsunterlagen zum IFRS for SMEs

Das IASB entwickelt Schulungsunterlagen (Training Material) für den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS for SMEs). Dieses Begleitmaterial ist für jeden der 35 Abschnitte des IFRS for SMEs geplant. Es soll die Unternehmen und Prüfer bei der Anwendung des IFRS for SMEs unterstützen sowie beim Erlernen der Normen hilfreich sein. In der Zwischenzeit wurde ein weiterer Abschnitt (Modul 33 Related Party Disclosure) fertiggestellt; somit sind derzeit 27 Module von 35 Modulen verfügbar. Das Training Material ist (kostenfrei) abrufbar auf der Internetseite des IASB (www.ifrs.org).

(Vgl. DRSC, Newsletter vom 15. 12. 2011)

DSR: Entwurf zum Konzernlagebericht verabschiedet

Der DSR hat am 14. 12. 2011 den Standardentwurf E-DRS 27 „Konzernlagebericht“ veröffentlicht. Er ist Ergebnis einer umfassenden Durchsicht der bestehenden Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung. Praktische Erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen wurden aufgegriffen, um die Deutschen Rechnungslegungs-Standards (DRS) zur Konzernlageberichterstattung weiterzuentwickeln. Im Vorfeld der Überarbeitung wurde eine umfassende Befragung zur gegenwärtigen Anwendung der DRS zur Konzernlageberichterstattung durchgeführt.

Künftig sollen die Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung in einem Standard zusammengeführt werden, d. h. E-DRS 27 soll DRS 15 „Lagebericht“ sowie DRS 5 „Risikoberichterstattung“, einschließlich der branchenspezifischen Standards DRS 5-10 „Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten“ und DRS 5-20 „Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen“, ersetzen. Außen vor bleibt die Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder, die unverändert in DRS 17 geregelt ist.

E-DRS 27 enthält eine verpflichtende Berichterstattungspflicht über Ziele und Strategien für kapitalmarktorientierte Unternehmen. In Bezug auf die in den letzten Jahren vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise intensiv geführten Diskussionen zum Prognosebericht ist eine Verkürzung des Prognosezeitraums zugunsten konkreterer Vorgaben zur Prognosegenauigkeit vorgesehen. Im Hinblick auf internationale Entwicklungen weist E-DRS 27 auf die Möglichkeit und die Voraus-setzungen einer Übereinstimmung des HGB-Konzernlageberichts mit dem IFRS Practice Statement „Management Commentary“ hin.

Im Interesse einer klaren Vermittlung der Offenlegungsanforderungen wird auf Empfehlungen zur inhaltlichen Ausgestaltung und damit auf Best-Practice-Inhalte verzichtet. Entsprechend fokussiert E-DRS 27 auf die an einen Konzernlagebericht zu stellenden Mindestanforderungen. Der Entwurf steht auf der Internetseite des DRSC (www.drsc.de) zum Download. Stellungnahmen können bis zum 30. 4. 2012 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de) eingereicht werden.

(Vgl. DRSC, PM vom 14. 12. 2011)

Konzernabschlüsse 2010 im Praxistest

Im Herbst 2011 haben der BDI, die Ernst & Young GmbH und die Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart eine empirische Untersuchung von 130 Konzernabschlüssen nicht-kapitalmarktorientierter, mittelständischer Unternehmen, die primäre Adressaten der Bilanzrechtsmodernisierung sind und das Herzstück und das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ausmachen, durchgeführt. Ziel der Untersuchung war es, die erstmalige Umsetzung des BilMoG im Jahr 2010 in der Praxis mittelständischer Konzerne hinsichtlich besonders interessierender Bilanzierungsthemen (z. B. latente Steuern, Rückstellungen, Pensionsrückstellungen, Bewertungseinheiten etc.) systematisch zu untersuchen und auszuwerten. Die Studie zeigt best practices, aber auch Verbesserungspotenziale. Zudem gibt sie Aufstellern und Abschlussprüfern wertvolle Hinweise für die anstehende Bilanzsaison 2011 an die Hand.

(Vgl. E & Y, Meldung vom 9. 12. 2011)

IDW: Stellungnahme zur Angabe von Vorjahreszahlen in handelsrechtlichen Abschlüssen

Der HFA hat am 25. 11. 2011 in seiner 226. Sitzung die IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung: Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 39) sowie Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises (IDW RS HFA 44) verabschiedet. Diese Verlautbarungen ersetzen die IDW Stellungnahmen des Hauptfachausschusses 5/1988 i. d. F. 1998: Vergleichszahlen im Jahresabschluß und im Konzernabschluß sowie ihre Prüfung und 3/1995: Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises.

IDW RS HFA 39 wurde gegenüber dem veröffentlichten Entwurf vom 24. 11. 2010 unverändert verabschiedet. In IDW RS HFA 44 wurden im Vergleich zum Entwurf Änderungen vorgenommen hinsichtlich der Ermittlung der auf den Konzern entfallenden Aufwendungen und Erträge bei unterjähriger Erstkonsolidierung eines neuen Tochterunternehmens: Ausgehend von einer regelmäßig auf den Erwerbszeitpunkt zu erstellenden Zwischenbilanz sind die auf die Zeit zwischen dem letzten Abschlussstichtag und dem Stichtag der Zwischenbilanz entfallenden Aufwendungen und Erträge (d. h. das im Rahmen der Kapitalkonsolidierung zu berücksichtigende erworbene Ergebnis) sowie die auf die Zeit der Konzernzugehörigkeit bzw. der gemeinsamen Führung entfallenden Aufwendungen und Erträge abzuleiten. Für eine unterjährige Entkonsolidierung sind hingegen keine Veränderungen zum Entwurf vorgenommen worden; in diesem Fall dürfen die noch auf den Konzern entfallenden Aufwendungen und Erträge statistisch geschätzt werden.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 5. 12. 2011)

DSR: Stellungnahmen zu den EU-Vorschlägen zur Änderung der Bilanzierungsrichtlinien und Transparenzrichtlinie

Der Deutsche Standardisierungsrat hat dem Bundesministerium der Justiz seine Stellungnahme (nebst Anlage 1) zum Vorschlag der EU-Kommission vom 25. 10. 2011 zur Änderung der Bilanzierungsrichtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG und dem Bundesministerium der Finanzen seine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Transparenzrichtlinie zugesandt. Beide Stellungnahmen stehen auf der Internetseite des DRSC (www.drsc.de) zum Download.

(Vgl. DRSC, Newsletter vom 5. 12. 2011)

BMJ, DRSC: Neuer Standardisierungsvertrag unterzeichnet

Am 2. 12. 2011 wurde ein neuer Standardisierungsvertrag zwischen dem Bundesministerium der Justiz sowie dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) unterzeichnet. Das DRSC und seine Gremien können nun wieder offiziell die deutschen Interessen in internationalen Standardsetzern wie dem IASB wahrnehmen. Dies setzt den Schlusspunkt der Neuorganisation des DRSC, die aus Finanzierungsgründen notwendig wurde und zur Kündigung des bisherigen Standardisierungsvertrags im Juni 2010 geführt hatte. Die im neuen Standardisierungsvertrag aufgeführten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien setzen den Rahmen für die Facharbeit des DRSC. Neu aufgenommen wurde die auch in der Neufassung der Satzung des DRSC e.V. festgeschriebene Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses. Hierdurch wird es dem DRSC möglich, auch die Interessen des Mittelstands wahrzunehmen. Damit wird eine frühere Kritik am DRSC aufgenommen, da nun gerade die mittelständischen Unternehmen die Chance haben, vermittelt durch ihre Spitzenverbände aktiv an der Arbeit des DRSC e.V. teilzunehmen und sie mit zu gestalten. Erste Verbände wie der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband haben dieses Angebot bereits genutzt und sind Mitglied des neu aufgestellten DRSC e.V. geworden. Mit der heute erneut erfolgten staatlichen Anerkennung erhält der DRSC die Grundlage für seine weiteren wichtigen Arbeiten sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene.

(Vgl. BMJ sowie DRSC, PM vom 2. 12. 2011)

EU-Kommission: Weißbuch zur Reform der Abschlussprüfung veröffentlicht

Die Finanzkrise des Jahres 2008 hat die Schwächen des europäischen Systems der Abschlussprüfungen deutlich zu Tage treten lassen. Einige große Finanzinstitute erhielten bei Abschlussprüfungen unmittelbar vor und während der Krise uneingeschränkte Bestätigungsvermerke, und das trotz der erheblichen immanenten Schwächen hinsichtlich ihrer finanziellen Solidität. Auch in aktuellen Kontrollberichten der nationalen Aufsichtsbehörden wird die Qualität der Abschlussprüfungen kritisiert.

Dies soll sich laut den am 30. 11. 2011 verabschiedeten Vorschlägen der EU-Kommission ändern. Dafür wird zum einen die Rolle der Abschlussprüfer geklärt und zum anderen werden strengere Regeln für WP eingeführt, um insbesondere die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken und auf dem derzeit stark konzentrierten Markt für Abschlussprüfungen für eine größere Auswahl zu sorgen. Zudem schlägt die EU-Kommission die Schaffung eines Binnenmarkts für Prüfungsleistungen vor, auf dem Prüfer ihren Beruf in ganz Europa frei und problemlos ausüben können, sobald sie in einem Mitgliedstaat zugelassen sind. Weitere Vorschläge zielen auf ein verbessertes und stärker koordiniertes Konzept für die Beaufsichtigung von Abschlussprüfern in der EU ab. Zusammen genommen erwartet die EU-Kommission, dass diese Maßnahmen die Qualität der Abschlussprüfungen in der EU verbessern und insbesondere im Hinblick auf Banken, Versicherer und börsennotierte Großunternehmen das Vertrauen in die geprüften Abschlüsse erhöhen.

Die Vorschläge sind in zwei Dokumenten enthalten, die bei ihrer Umsetzung unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Für den Bereich der Abschlussprüfer von Unternehmen im öffentlichen Interesse liegt ein in sich geschlossenes Regelungswerk in Form eines Verordnungsvorschlags vor. EU-Verordnungen werden in den Mitgliedstaaten zu unmittelbar geltendem Recht. Im Übrigen wird eine Modifizierung der derzeitigen sogenannten Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) vorgeschlagen, die in Deutschland (vorgreifend) mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz 2005, dem Berufsaufsichtsreformgesetz 2007 sowie dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 umgesetzt worden ist. Auch eine geänderte Richtlinie müsste zunächst in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um Rechtswirkungen entfalten zu können.

Die Vorschläge der EU-Kommission für eine

  • Verordnung zur Erhöhung der Qualität von Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse
sowie für eine
  • Richtlinie zur Verbesserung des Binnenmarkts für gesetzliche Abschlussprüfungen
stehen zusammen mit einem Papier zu häufig gestellten Fragen (nur englischsprachig) auf der Internetseite der EU-Kommission (http://ec.europa.eu) zur Verfügung.

Die wichtigsten vorgeschlagenen Maßnahmen sind:

  • Obligatorische Rotation der Prüfungsgesellschaften: Die Prüfungsgesellschaften werden (mit einigen Ausnahmen) nach einer Beschäftigungszeit von maximal sechs Jahren rotieren müssen. Danach soll eine Karenzzeit von vier Jahren gelten, ehe die Prüfungsgesellschaft wieder beim gleichen Mandanten tätig werden darf. Der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Wechsel erfolgen muss, kann auf neun Jahre erhöht werden, wenn gemeinsame Abschlussprüfungen durchgeführt werden, d. h. wenn das geprüfte Unternehmen für seine Abschlussprüfung mehr als eine Prüfungsgesellschaft bestellt, um die Qualität der Abschlussprüfung durch Anwendung des „Vier-Augen-Prinzips“ potenziell zu erhöhen. Gemeinsame Abschlussprüfungen werden nicht verbindlich vorgeschrieben, damit aber gefördert.
  • Obligatorische Ausschreibung: Unternehmen von öffentlichem Interesse sollen bei der Auswahl eines neuen Abschlussprüfers zu einem offenen und transparenten Ausschreibungsverfahren verpflichtet werden. Der Prüfungsausschuss (des geprüften Unternehmens) sollte eng in das Auswahlverfahren einbezogen sein.
  • Prüfungsfremde Leistungen: Prüfungsgesellschaften dürfen für ihre Mandanten keine prüfungsfremden Leistungen erbringen. Zudem müssen große Prüfungsgesellschaften ihre Prüfungstätigkeiten von den prüfungsfremden Leistungen trennen, um jede Gefahr von Interessenkonflikten auszuschließen.
  • Europäische Beaufsichtigung des Prüfungsgewerbes: Angesichts des globalen Umfelds von Abschlussprüfungen sollte bei der Beaufsichtigung von Prüfungsnetzen sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene Koordinierung und Zusammenarbeit gewährleistet sein. Deshalb schlägt die EU-Kommission eine Koordinierung der Prüferaufsicht im Rahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA) vor.
  • Ausübung des Berufs des Abschlussprüfers in ganz Europa: Die EU-Kommission plant die Schaffung eines Binnenmarkts für Abschlussprüfungen mittels Einführung eines Europäischen Passes für Prüfungsgesellschaften und schlägt deshalb vor, dass Prüfungsgesellschaften ihre Leistungen in der gesamten EU anbieten dürfen und sämtliche Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften bei ihren Abschlussprüfungen die internationalen Prüfungsstandards einhalten müssen.
  • Weniger Bürokratie für kleinere Prüfungsgesellschaften: KMU sollen die Standards dem Vorschlag zufolge nach Maßgabe ihrer Größe anwenden können.
In einer ersten Reaktion hat sich das IDW sehr skeptisch gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission geäußert. Nach Ansicht von Klaus-Peter Naumann, dem Vorstandssprecher des IDW, würden bestehende Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen nur unzureichend genutzt und darüber hinaus falsche Schwerpunkte gesetzt. Im Ergebnis seien die Vorschläge sogar konzentrationsfördernd und würden daher mittelstandsfeindlich wirken. Die WPK hingegen wird die Vorschläge auf Basis ihrer Stellungnahme vom 8. 12. 2010 analysieren und sich erst nach Abschluss dieser Untersuchung äußern.

(Vgl. EU-Kommission, PM Nr. IP/11/1480 vom 30. 11. 2011 sowie IDW, PM vom 30. 11. 2011 und WPK, Nachricht vom 30. 11. 2011)

IDW: Wirtschaftsprüfer und Steuerberater als Multiplikatoren für mehr IT-Sicherheit im Mittelstand

Mit dem IDW gewinnt Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) einen weiteren wichtigen Partner, um im Mittelstand das Bewusstsein für IT-Sicherheit zu fördern. Das IDW wird insbesondere die Initiativen von DsiN für die Zielgruppe der Wirtschaftsprüfer aktiv unterstützen, um damit zielgerichtet mittelständische Mandanten zu erreichen.

„Die Berufsträger gehen täglich mit sensiblen Daten um und verfügen daher über ein hohes Bewusstsein für IT-Sicherheit. Auf ihre Meinung wird im Mittelstand großer Wert gelegt – auch wenn das Thema IT-Sicherheit angesprochen wird“, so Prof. Dieter Kempf, Vorsitzender von DsiN.

Bereits im Oktober 2011 führten IDW und DsiN gemeinsam mit weiteren Partnern als Auftaktveranstaltung einen IT-Sicherheits-Workshop für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater durch. Ziel der Workshops ist es, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zu sensibilisieren und aufzuzeigen, was in der eigenen Kanzlei, aber auch bei ihren Mandanten zu tun ist, um ein Mehr an IT-Sicherheit zu erreichen. Weitere Termine für IT-Sicherheits-Workshops sind bereits in Planung.

„Mit dem Engagement bei Deutschland sicher im Netz e.V. möchten wir aktiv unsere Mitglieder, aber auch ihre Mandanten auf das wichtige Thema IT-Sicherheit ansprechen“, erläutert Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. „Nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg ist ohne IT-Sicherheit heutzutage nicht mehr realisierbar. Dieses Bewusstsein gilt es zu stärken und dazu ist aktives Handeln gefragt“.

(Vgl. IDW und DSiN e.V., PM vom 16. 11. 2011)

WPK: 50-jähriges Bestehen

Am 15. 11. 2011 hat die WPK mit einem Festakt im Deutschen Historischen Museum in Berlin ihr 50-jähriges Jubiläum gefeiert. Nach der Begrüßung durch WPK-Präsident Michael Gschrei hat Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Corporate Governance, die Festrede gehalten. Weitere Redner waren Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der International Federation of Accountants sowie der Abschlussprüferaufsichtskommission.

Am 1. 11. 1961 trat die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Kraft. Damit war die Grundlage geschaffen für die Einrichtung der WPK. Die historischen Entwicklungen zeichnet die Jubiläumsschrift „50 Jahre Wirtschaftsprüferkammer – Berufliche Selbstverwaltung im öffentlichen Interesse“ nach, die auf der Website der WPK (www.wpk.de) unter „Publikationen“ zur Verfügung steht.

(Vgl. WPK, PM vom 15. 11. 2011)

DRSC: Wahl des Präsidiums und der Mitglieder der Fachausschüsse

Der Verwaltungsrat des DRSC e. V. hat mit der Wahl des Präsidiums und der Mitglieder der Fachausschüsse auf seiner Sitzung vom 11. 11. 2011 wichtige Personalentscheidungen getroffen. „Die Resonanz auf die Ausschreibung war groß. Dies hat es dem Nominierungsausschuss und dem Verwaltungsrat nicht leicht gemacht, eine Wahl zu treffen“, erklärte der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Dr. Ralf Thomas. „Die Neuformation des DRSC stößt offensichtlich auf breite Unterstützung.“

Mit der Wahl der gesetzlichen Vertreter des Vereins, Elisabeth Knorr als Präsidentin und Dr. Rolf Ulrich als Vizepräsident, kann die bereits im Juli von der Mitgliederversammlung beschlossene Neufassung der Satzung in Kraft gesetzt werden. Gleichzeitig wurden die ehrenamtlichen Mitglieder der Fachausschüsse gewählt, sodass die Facharbeit in neue Hände übergehen kann. Dem IFRS-Fachausschuss gehören folgende Mitglieder an: Prof. Dr. Andreas Barckow, Guido Fladt, Dr. Roman Sauer, Dr. Martin Schloemer, Dr. Nikolaus Starbatty, Crispin Teufel und Dr. Christoph Weber. Mitglieder des HGB-Fachausschusses sind: Wolfgang Beimel, Prof. Dr. Christian Fink, Dr. Bernd Keller, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Prof. Dr. Peter Oser, Dr. Oliver Roth und Bettina Scholz-Vollrath.

Die Neuausrichtung des DRSC muss nun mit Leben gefüllt werden. Es gilt, nicht nur die neugefassten Vorstellungen in Deutschland umzusetzen, sondern auch auf europäischer Ebene bei der überregionalen Meinungsbildung mitzuwirken. Ich freue mich, mit einer hoch motivierten Mannschaft den Übergang weiter begleiten zu können, um dann eine fest etablierte Organisation in die Hände der nächsten Generation übergeben zu können,“ sagte Elisabeth Knorr.

Die Verhandlungen zwischen dem BMJ und dem DRSC zum Abschluss eines neuen Standardisierungsvertrags sind fortgeschritten, somit erscheint ein Abschluss noch bis zum Jahresende möglich.

(Vgl. DRSC, PM vom 11. 11. 2011)

IDW: Entwurf ERS HFA 43 zur handelsrechtlichen Bilanzierung bei Spaltungen

Der HFA des IDW hat am 19. 10. 2011 den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Spaltung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 43) verabschiedet. Er soll nach endgültiger Verabschiedung die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 1/1998: Zweifelsfragen bei Spaltungen (IDW St/HFA 1/1998) ersetzen. Der Entwurf ist der dritte und letzte Teil der Überarbeitung der bisherigen IDW-Verlautbarungen zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Unwandlungen (siehe bereits IDW ERS HFA 41 zum Formwechsel und IDW ERS HFA 42 zur Verschmelzung). IDW ERS HFA 43 ist ab sofort auf der Website des IDW (www.idw.de) in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 25. 10. 2011)

EU-Kommission: Pläne zur Überarbeitet der 4. und 7. Richtlinie sowie der Transparenzrichtlinie

Das Konzept eines verantwortlichen Unternehmertums bedeutet ein größeres und tragfähigeres Wirtschaftswachstum. Daher hat die EU-Kommission ein Paket von Maßnahmen vorgelegt, um das Unternehmertum und verantwortliche Unternehmen zu unterstützen. Zunächst soll die Initiative zur Sozialwirtschaft es diesem neu entstehenden Sektor erleichtern, sein Potenzial auszuschöpfen. Sie wird ergänzt durch eine neue ehrgeizige Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen, mit der das Vertrauen der Verbraucher und der Beitrag der Unternehmen zum Wohlstand der Gesellschaft erhöht werden sollen. Beide Initiativen untermauern die Anstrengungen der EU-Kommission, vor allem in Zeiten knapper Kassen den Privatsektor in gesellschaftliche und ökologische Belange einzubinden. Ferner schlägt sie vor, die Transparenz zu erhöhen und ein tragfähiges Handeln multinationaler Unternehmen zu fördern. Unternehmen, die in der Mineralgewinnung und Forstwirtschaft tätig sind, sollten hinsichtlich der von ihnen weltweit entrichteten Steuern, Abgaben und Bonuszahlungen mehr Transparenz an den Tag legen. Schließlich schlägt die EU-Kommission vereinfachte Rechnungslegungsvorschriften für KMU vor, mit denen diese möglicherweise bis zu 1,7 Mrd. € pro Jahr einsparen können. Mit den Vorschlägen soll auch der Aufwand für die Berichtspflichten für börsennotierte Unternehmen, einschließlich KMU, verringert werden, was zu weiteren Kosteneinsparungen führen dürfte. Die Vorschläge für die Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie werden jetzt dem EU-Parlament und dem Ministerrat zur Annahme vorgelegt. Die Mitteilung zur Sozialwirtschaft bildet den Ausgangspunkt für eine Reihe von legislativen und nichtlegislativen Initiativen, die in den nächsten zwei Jahren ergriffen werden sollen. Eine erste Gelegenheit zur Diskussion mit interessierten Kreisen bietet sich auf der Konferenz über Sozialwirtschaft und soziales Unternehmertum am 18. 11. 2011 in Brüssel, die von der EU-Kommission veranstaltet wird.

(Vgl. DRSC, Newsletter vom 26. 10. 2011)

IASB: IFRIC 20 veröffentlicht

Das IASB hat am 19. 10. 2011 die Interpretation IFRIC 20 „Stripping Costs in the Production Phase of a Surface Mine” veröffentlicht. Die Interpretation ist vom IFRS Interpretations Committee erarbeitet worden und regelt die Bilanzierung von Abraumbeseitigungskosten im Rahmen der sog. Produktionsphase im Tagebergbau. Die Interpretation stellt klar, unter welchen Voraussetzungen ein Vermögenswert für entsprechende Abraumbeseitigungsmaßnahmen anzusetzen ist und wie die Bewertung beim Zugang und in Folgeperioden zu erfolgen hat. Die Regelungen der Interpretation sind erstmals für am oder nach dem 1. 1. 2013 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden, wobei eine freiwillig frühere Anwendung (vorbehaltlich der Übernahme der Interpretation in EU-Recht) möglich ist.

(Vgl. DRSC, Newsletter vom 19. 10. 2011)

IDW: Vorstand und Verwaltungsrat des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) neu gewählt

Der 30. Wirtschaftsprüfertag hat am 12. 10. 2011 den Verwaltungsrat des IDW neu gewählt. Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats ist WP/StB Prof. Dr. W. Edelfried Schneider gewählt worden. Sein Stellvertreter wurde WP/StB Dr. Stefan Schmidt. In den ehrenamtlichen Vorstand wählte der Verwaltungsrat WP/StB Dipl.-Oec. Andrea Bruckner, WP/StB Rosemarie Gergen, WP/StB Prof. Dr. Klaus-Günter Klein, WP/StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Betriebsw. Rainer Plath, WP/StB/CA Prof. Dr. Joachim Schindler sowie WP/StB Prof. Dr. Peter Wollmert. WP/StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Betriebsw. Rainer Plath wurde als Vorsitzender des Vorstands wiedergewählt. Sein Stellvertreter ist WP/StB Prof. Dr. Klaus-Günter Klein. Im geschäftsführenden Vorstand gab es keine Veränderungen.

(Vgl. IDW, PM vom 13. 10. 2011)

IDW zum Grünbuch der EU-Kommission "Modernisierung der Berufsqualifikationsrichtlinie"

Nach ihrem Konsultationspapier vom 7. 1. 2011, zu dem das IDW am 14. 3. 2011 Stellung genommen hatte, hat die EU-Kommission am 22. 6. 2011 ein Grünbuch zur Modernisierung der Berufsqualifikationsrichtlinie veröffentlicht. Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahme die Initiative der EU-Kommission, betont aber nochmals die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Ausbildung der Wirtschaftsprüfer und verweist auf die in den einzelnen Mitgliedstaaten verschiedenen Regelungen für reglementierte Berufe. Nach Ansicht des IDW darf die Qualität der Abschlussprüfung durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Berufsqualifikationsrichtlinie nicht reduziert werden. Die vollständige Stellungnahme ist auf der Website des IDW (www.idw.de) abrufbar.

(Vgl. IDW-IDW-Aktuell vom 7. 10. 2011)

IDW: Entwurf einer Neufassung von IDW RS HFA 2 „Einzelfragen zur Anwendung der IFRS“

Am 7. 9. 2011 hat der HFA in seiner 225. Sitzung den vom Arbeitskreis „IFRS-Rechnungslegung“ vorgelegten Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung der IFRS (IDW ERS HFA 2 n. F.) verabschiedet. Als Folge der zahlreichen Neuregelungen durch das IASB soll IDW RS HFA 2 aktualisiert werden. Dabei ist auch vorgesehen, die einzelnen Abschnitte der Verlautbarung sprachlich zu harmonisieren. Dieser Harmonisierungsbedarf ergibt sich aus dem Charakter von IDW RS HFA 2 als „Sammel-Verlautbarung“ zu mehreren Standards bzw. Interpretationen, wobei die einzelnen Abschnitte der Verlautbarung zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom HFA verabschiedet wurden. Darüber hinaus sollen die Ausführungen an den derzeitigen Diskussionsstand angepasst sowie einige Textziffern zu noch nicht geregelten Einzelfragen ergänzt werden. Der Entwurf steht auf der Website des IDW (www.idw.de) in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zum Abruf.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 5. 10. 2011)

WPK: Ordnungsmäßigkeit der Durchführung von Qualitätskontrollen

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) hat in der jüngeren Vergangenheit bei der Auswertung von Qualitätskontrollberichten Sachverhalte beraten, in denen Zweifel an einer ordnungsgemäßen Durchführung von Qualitätskontrollen aufgekommen waren. Diese betreffen

  1. die Angemessenheit der vom Prüfer für Qualitätskontrolle für die Prüfung der Auftragsabwicklung aufgewendeten Zeiten,
  2. die Angemessenheit des Umfangs der auftragsbezogenen Stichprobe des Prüfers für Qualitätskontrolle sowie
  3. die Unterstützung des Prüfers für Qualitätskontrolle durch Nicht-WP/vBP, insbesondere bei der Prüfung der Wirksamkeit der Regelungen des Qualitätssicherungssystems zur Auftragsabwicklung.

Die KfQK verfolgt das ordnungsgemäße Vorgehen der Prüfer für Qualitätskontrolle in diesen Fällen mit besonderer Aufmerksamkeit. Die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung einer Qualitätskontrolle ist Bestandteil der Auswertung des Qualitätskontrollberichts durch die WPK. Verstöße gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Durchführung von Qualitätskontrollen können auch zum Widerruf der Teilnahmebescheinigung führen.

Zu 1.
Ein angemessener Zeitaufwand des Prüfers für Qualitätskontrolle für die Prüfung des einzelnen in die Stichprobe einbezogenen Auftrags ist für die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Qualitätskontrolle von besonderer Bedeutung. Die KfQK kann keine konkreten Empfehlungen geben oder Vorgaben machen, da der erforderliche Zeitaufwand des Prüfers für Qualitätskontrolle von den Gegebenheiten des einzelnen, konkreten Auftrags (z. B. Größe, Komplexität oder Risiko) abhängig ist. Der Prüfer für Qualitätskontrolle hat sich ausgehend von den Arbeitspapieren und der Berichterstattung einen Überblick über den Prüfungsgegenstand des Auftrags, die Auftragsplanung und die Auftragsdurchführung zu verschaffen. Er hat im Einzelnen zu beurteilen, ob der Auftrag ordnungsgemäß geplant, durchgeführt, dokumentiert und überwacht wurde sowie die zutreffenden Schlussfolgerungen und Beurteilungen aus den erlangten Prüfungsnachweisen gezogen wurden.

Die Durchführung dieser Prüfungshandlungen erfordert einen angemessenen Zeiteinsatz des Prüfers für Qualitätskontrolle, um eine hinreichende Sicherheit zur Abgabe des Prüfungsurteils zu erlangen (vgl. Urteil des VG Berlin vom 21. 1. 2010 – VG 16 K 78/09). Das Verwaltungsgericht beanstandete in dem entschiedenen Fall (Prüfung der Auftragsabwicklung einer mittelgroßen GmbH) nicht den Erfahrungswert der KfQK, dass der Prüfer für Qualitätskontrolle grds. wenigstens drei Prüfungsstunden aufwenden muss. Allein die erforderlichen Rüstzeiten für die Prüfung des einzelnen Auftrags werden ein Unterschreiten dieses Zeiteinsatzes kaum zulassen. Die KfQK versteht dies als interne Aufgriffsgrenze für weitergehenden Informationsbedarf. Wendet der Prüfer für Qualitätskontrolle für die Prüfung des einzelnen Auftrags in solchen Fällen weniger Zeit auf, so sind die Gründe hierfür im Qualitätskontrollbericht darzulegen; ggf. wird die KfQK weitere Erläuterungen vom Prüfer für Qualitätskontrolle einholen. Je nach Struktur und Komplexität des Prüfungsauftrags wird die für die Prüfung eines einzelnen Auftrags aufzuwendende Prüfungszeit deutlich höher liegen. Auch eine unzureichende Dokumentation der Abwicklung des einzelnen Auftrages durch die zu prüfende Praxis wird eher zu einem erhöhten Prüfungsaufwand des Prüfers für Qualitätskontrolle führen.

Zu 2.
Für die Abgabe des Prüfungsurteils über die Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der Auftragsabwicklung ist zur Erlangung einer hinreichenden Prüfungssicherheit eine nach Art und Umfang angemessene Stichprobe unerlässlich. Dabei hat der Prüfer für Qualitätskontrolle seiner Würdigung eine bewusste, risikoorientierte und nach verschiedenen Kriterien zu treffende Auswahl von Aufträgen zugrunde zu legen (siehe auch IDW PS 140, Tz. 60). Im Qualitätskontrollbericht ist konkret über die zuvor genannten Kriterien und die dann tatsächlich getroffene Auswahl zu berichten. Die bloße Angabe eines Prozentsatzes bzgl. der Anzahl der in die Stichprobe einbezogenen Aufträge der Grundgesamtheit bzw. der erfassten Prüferstunden des Abschlussprüfers hat nur einen begrenzten Aussagewert und ist nicht ausreichend.

Zu 3.
Eine Qualitätskontrolle soll von dem verantwortlichen Prüfer für Qualitätskontrolle durchgeführt werden. Der Einsatz von nicht als Prüfer für Qualitätskontrolle registrierten WP/vBP bzw. Nicht-WP/vBP ist möglich. Werden Nicht-WP/vBP bei der Prüfung eingesetzt, so muss sich der verantwortliche Prüfer für Qualitätskontrolle selbst in einem angemessenen Umfang an der Prüfung beteiligen. Als nicht ausreichend wird angesehen, dass der verantwortliche Prüfer für Qualitätskontrolle seine Tätigkeit, insbesondere im Bereich der Prüfung der Auftragsabwicklung, auf eine ausschließlich überwachende Tätigkeit beschränkt und die Qualitätskontrolle in wesentlichen Teilen von den Nicht-WP/vBP durchgeführt wird. Werden Nicht-WP/vBP eingesetzt, ist im Qualitätskontrollbericht über den Umfang des zeitlichen Einsatzes, die Qualifikation und berufliche Erfahrung des einzelnen Nicht-WP/vBP sowie dessen Einsatzbereich zu berichten.

(Vgl. WPK, Meldung www.wpk.de vom 29. 9. 2011)

EU-Kommission: Bericht über die Verwendung von Wahlrechten der Rechnungslegungsrichtlinien

Die Dienststellen der EU-Kommission haben am 19. 9. 2011 einen Bericht über die erhaltenen Stellungnahmen zur Konsultation der Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung über die Verwendung von Optionen innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinien veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet eine Aktualisierung, in welchem Umfang bestimmte, in den Rechnungslegungsrichtlinien enthaltene Optionen, in das Recht der Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten aufgenommen wurden. Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht auf der Website der EU-Kommission (ec.europa.eu) zum Download.

(Vgl. EU-Kommission, Meldung vom 19. 9. 2011)

IDW: Neuer Entwurf zu Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW ES 6 n.F.)

Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) hat am 17. 8. 2011 den Entwurf einer Neufassung des IDW Standards: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW ES 6 n. F.) verabschiedet. Dieser Entwurf wurde am 7. 9. 2011 vom HFA billigend zur Kenntnis genommen. Mit dem Papier wird ein klarer Bezug zwischen den Anforderungen des IDW ES 6 n. F. und der BGH-Rspr. hergestellt. Die Änderungen umfassen vor allem klarstellende Ausführungen, die insbesondere die verhältnismäßige Anwendung des Standards bei kleinen Unternehmen, die Definition der Sanierungsfähigkeit und die Notwendigkeit einer Aussage zur Sanierungsfähigkeit betreffen. IDW ES 6 n. F. ist auf der Website des IDW (www.idw.de) in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen, abrufbar. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31. 3. 2012.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 23. 9. 2011)

IDW: IDW PS 700 zur Prüfung von Beihilfen verabschiedet

Der Hauptfachausschuss des IDW verabschiedete in seiner 225. Sitzung am 7. 9. 2011 den IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700) (Stand: 7. 9. 2011). IDW PS 700 will für den Umgang mit beihilferechtlichen Risiken im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sensibilisieren.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 21. 9. 2011)

WPK: Michael Gschrei neuer Präsident der WPK

In der konstituierenden Sitzung des Beirates der WPK am 2. 9. 2011 in Berlin wurde WP/StB Michael Gschrei zum neuen Präsidenten der WPK gewählt. Der 59-Jährige ist als WP und StB in eigener Praxis in München tätig und seit über zehn Jahren in der Berufspolitik für die Interessen der mittleren und kleinen Praxen aktiv. Zur Situation des Wirtschaftsprüferberufs führt Michael Gschrei aus: „Die zurückliegenden gut zehn Jahre waren von einer stetig steigenden Regulierungsdichte für den Prüferberuf geprägt. Die Prüferrichtlinie der EU-Kommission aus dem Jahr 2006 wurde insbesondere bei den kleinen und mittleren Praxen übererfüllt. Doch nicht nur diese Praxen haben sich bei den Beiratswahlen 2011 deutlich vernehmbar zu Wort gemeldet. Die hohe Stimmenzahl bestätigt meine These, dass wir von allen Wirtschaftsprüfer-Gruppen Stimmen erhalten haben müssen. Dass in den kommenden drei Jahren nur die Vertreter kleiner und mittlerer Praxen in den Führungsgremien der Wirtschaftsprüferkammer vertreten sein werden, bedauern wir auch. Angesichts dieses eindeutigen Ergebnisses, sehe ich es als besondere Herausforderung an, dass wir neben dem Votum der Wählermehrheit für unser Wahlprogramm, zugleich auch die Belange der übrigen Mitglieder der WPK im Auge behalten müssen“. Neue Vizepräsidentin der WPK ist WP/StB Corinna Ahrendt aus Leipzig, Partnerin einer mittelgroßen WP-Gesellschaft. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde vBP/StB Gerhard Albrecht gewählt, tätig in eigener Praxis in Ingelheim.

(Vgl. WPK, PM vom 2. 9. 2011)

IDW: Hinweis zur Behandlung der Umsatzsteuer im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Der am 10. 6. 2011 vom HFA verabschiedete IDW Rechnungslegungshinweis: Einzelfragen zur Behandlung der Umsatzsteuer im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RH HFA 1.017) behandelt den Ausweis der USt in der GuV, der Bilanz und im Anhang. Er ersetzt die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 1/1985 i. d. F. 1990: Zur Behandlung der Umsatzsteuer im Jahresabschluß. Eine Überarbeitung der bisherigen Verlautbarung war insbesondere aufgrund der Aufhebung des § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB durch das BilMoG erforderlich geworden. In handelsrechtlichen Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2009 beginnen, besteht keine Möglichkeit mehr, die auf erhaltene Anzahlungen entfallende USt nach der sog. Bruttomethode auszuweisen.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 13. 7. 2011)

IDW: Änderung des Prüfungsstandards zur MaBV-Prüfung

Der HFA hat am 10. 6. 2011 in seiner 224. Sitzung Änderungen des IDW Prüfungsstandards: Zur Prüfung Gewerbetreibender i.S.d. § 34c Abs. 1 GewO gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) (IDW PS 830) verabschiedet. Die vorgenommenen Änderungen betreffen im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen an die zwischenzeitlichen Änderungen der Gewerbeordnung (GewO) und der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV) sowie Änderungen zur Siegelführung.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 13. 7. 2011)

IDW: Hinweis zu bilanziellen Konsequenzen von im Landesbasisfallwert enthaltenen Ausgleichsbeträgen in der Rechnungslegung von Krankenhäusern

Der Krankenhausfachausschuss (KHFA) hat am 23. 5. 2011 den IDW Rechnungslegungshinweis: Bilanzielle Konsequenzen von im Landesbasisfallwert enthaltenen Ausgleichsbeträgen (IDW RH KHFA 1.002) verabschiedet. Die billigende Kenntnisnahme durch den Hauptfachausschuss (HFA) erfolgte am 15. 7. 2011. Der Landesbasisfallwert ist eine wesentliche Berechnungsgröße für die Vergütung von Behandlungsleistungen der Krankenhäuser. Er wird jährlich in jedem Bundesland von den Krankenhausgesellschaften und den Krankenkassen mit Wirkung für das Folgejahr vereinbart. Bei der Festlegung des Basisfallwerts werden u. a. erwartete Kostensteigerungen, Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven, die Anzahl der erwarteten Behandlungsfälle und deren Schweregrad berücksichtigt. Der Landesbasisfallwert beruht somit auch auf Prognosen. Daher ist geregelt, dass etwaige Ausgleichsbeträge zur Berücksichtigung von Abweichungen zwischen Schätzgrößen und den tatsächlich realisierten Werten über den jeweiligen Landesbasisfallwert des Folgejahres in die Vergütung der Behandlungsleistungen einfließen. Die IDW-Verlautbarung befasst sich mit den bilanziellen Konsequenzen dieser Vorgehensweise im Jahresabschluss von Krankenhäusern. Nach Auffassung des KHFA sind keine Rückstellungen zu passivieren, wenn im Rahmen der Vereinbarung des Landesbasisfallwerts für das Folgejahr auch Ausgleichsbeträge für Fehlschätzungen von Parametern des laufenden Jahres berücksichtigt werden. Die Modifikation des Landesbasisfallwerts stellt eine Anpassung des künftigen Preises für Behandlungsleistungen von Krankenhäusern dar.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 18. 7. 2011)

IDW: Ergänzung des IDW RS HFA 30 zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

In seiner 224. Sitzung am 10. 6. 2011 hat der HFA eine geänderte Fassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30) verabschiedet. Neben der Integration der bislang in IDW ERS HFA 38 enthaltenen Ausführungen zu den Besonderheiten der (Ansatz-)Stetigkeit bei Altersversorgungsverpflichtungen wurde die Verlautbarung um Aussagen zu Zweifelsfragen ergänzt, die aus dem Mitgliederkreis an die Geschäftsstelle gerichtet worden sind. So wird in der geänderten Fassung etwa dazu Stellung genommen, ob Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens in das Anlagengitter aufzunehmen oder unter welchem Bilanzposten den Altersversorgungsverpflichtungen vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen auszuweisen sind.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 11. 7. 2011)

IDW: Stellungnahme zur Stetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Der HFA verabschiedete am 10. 6. 2011 die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 38). Sie ersetzt die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 3/1997: Zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Die finale Verlautbarung unterscheidet sich von dem im Juni 2010 veröffentlichten Entwurf im Wesentlichen dadurch, dass die Ausführungen zu den Besonderheiten der (Ansatz-)Stetigkeit bei Altersversorgungsverpflichtungen – wie bereits im Entwurf angekündigt – in die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30) umgegliedert worden sind.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 11. 7. 2011)


WPK/IDW: Gemeinsame Stellungnahme zum Konsultationspapier der IFAC

WPK und IDW äußern sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber dem Compliance Advisory Panel (CAP) der IFAC zum Konsultationspapier „Proposed IFAC Member Body Compliance Program Strategy 2011-2014“. Die Einbeziehung der Stakeholder in die strategischen Pläne des CAP für das IFAC Member Body Compliance Program wird darin begrüßt. WPK und IDW weisen darauf hin, dass eine Erweiterung des Compliance Program nicht zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Mitgliedsorganisationen führen sollte. Generell sollten spezifische strategische Ziele messbar bzw. bewertbar sein, damit eine Überprüfung der Zielereichung möglich ist.

Die Stellungnahme steht auf der Internetseite des IDW (www.idw.de/idw/portal/d609608) zum Download.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 9. 6. 2011)


Bundesrat: Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen gebilligt

Am 27. 5. 2011 hat der Bundesrat der Verordnung der Bundesregierung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 13. 4. 2011 zugestimmt, die nach Verkündung im BGBl. I mit Wirkung zum 31. 12. 2010 in Kraft treten wird.

Mit den in dieser Verordnung enthaltenen Änderungen sechs verschiedener Rechnungslegungsverordnungen für Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen, Zahlungsinstitute, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds werden Änderungen in den Bilanzformblättern vorgenommen, die durch das BilMoG veranlasst sind. Durch die Änderungen in den Bilanzformblättern wird insbesondere der seit dem BilMoG in § 272 HGB nicht mehr zulässige Ausweis ausstehender Einlagen auf das gezeichnete Kapital auf der Aktivseite der Bilanz korrigiert und stattdessen eine neue Darstellung des Eigenkapitals auf der Passivseite vorgeschrieben. Ergänzend dazu erfolgt auf der Aktivseite nur noch der Ausweis des eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten Kapitals. Soweit bereits Bilanzen erstellt wurden, die nicht den neuen Bilanzformblättern entsprechen, ist dies unschädlich, soweit der Ausweis des Eigenkapitals dem neuen § 272 HGB entspricht.

(Vgl. Bundesrat, Newsletter vom 27. 5. 2011)


DRSC: Konzept der Neuordnung verabschiedet

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat auf seiner Mitgliederversammlung am 30. 5. 2011 beschlossen, den Weg für eine breitere Mitgliederbasis frei zu machen. In dem „gemischten Modell“ werden neben Unternehmen auch Verbände eine vollberechtigte Mitgliedschaft halten können. Kern der Strukturänderung wird die Verankerung des gesamtwirtschaftlichen Interesses in der Zielsetzung des Vereins sein, die sich dann auch in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats widerspiegelt. Dem Verwaltungsrat kommt die Aufgabe zu, die Grundsätze und Leitlinien des Vereins, auch der Fachausschüsse und des Präsidiums festzulegen. Die Mitglieder der Fachausschüsse und des Präsidiums sollen einem Nominierungsverfahren unterworfen werden. Das Präsidium wird – hauptberuflich – die Geschäfte sowie die Facharbeit führen und den Verein nach außen vertreten.

Voraussetzung für die Umsetzung des Konzepts ist die Sicherung einer ausreichenden Finanzierung für die nächsten drei Jahre. „Über die bisherige Mitgliederbasis hinaus haben eine Reihe von Unternehmen und Verbänden ihr Engagement zugesagt“, berichtete Dr. Werner Brandt, Mitglied des Vorstandsausschuss des DRSC e.V. „Wenn die Facharbeit nun aufgeteilt nach den Rechnungslegungssystemen IFRS und HGB überzeugt, sollten sich auch mehr mittelständische Unternehmen im DRSC wiederfinden können und bereit sein, die finanzielle Basis weiter zu stärken“.

Nach Verabschiedung der Konzeption wird nun die Neufassung der Satzung auf der Basis der Verständigung festgeschrieben, werden Kandidaten für den Verwaltungsrat und den Nominierungsausschuss ermittelt. In der für den 20. 7. 2011 geplanten Mitgliederversammlung soll dann mit der Verabschiedung der Satzung, den Wahlen für die Organe Verwaltungsrat und Nominierungsausschuss der Startschuss für die Neuorganisation gegeben werden. Da das Nominierungsverfahren für die Mitglieder der Fachausschüsse und des Präsidiums einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Facharbeit von den bisherigen Mitgliedern des Deutschen Standardisierungsrats bis zum 30. 9. weitergeführt werden.

(Vgl. DRSC, PM vom 30. 5. 2011)


IDW: Geänderte Fassung des IDW RS HFA 14 zur Rechnungslegung von Vereinen verabschiedet

Der HFA hat in seiner 223. Sitzung am 11. 3. 2011 die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Vereinen (IDW RS HFA 14) verabschiedet. Eine Überarbeitung wurde infolge des BilMoG notwendig. Die geänderte Fassung stellt klar, dass sich für Vereine, die keinen Abschluss nach kaufmännischen oder internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellen, aus den gesetzlichen Regeln keine Pflicht zur regelmäßigen Aufstellung einer Vermögensrechnung ableiten lässt. Sofern sich jedoch Vereine, die keine Rechnungslegung nach den handelsrechtlichen oder internationalen Grundsätzen vornehmen, auf IDW RS HFA 14 berufen wollen, müssen sie neben der Einnahmen-/Ausgabenrechnung eine Vermögensrechnung aufstellen.

(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 26. 5. 2011)


EFRAG: Zusammenfassungen der IASB-Diskussionen zu Leases und Revenue Recognition

Die EFRAG hat am 29. 4. 2011 Zusammenfassungen der aktuellen Diskussionen des IASB zu den Projekten „Leasingverhältnisse“ und „Ertragsvereinnahmung“ erstellt, die insbesondere Veränderungen seit der Veröffentlichung der Standardentwürfe beinhalten und deren Auswirkungen für die Praxis beschreiben. Diese Zusammenfassungen entstanden in Zusammenarbeit mit den europäischen nationalen Standardsetzern und sollen die Diskussionen auf den kommenden EFRAG Outreach Events anregen. Dieser Dokumente sollen darüber hinaus den Abschlusserstellern und -adressaten helfen, die Auswirkungen der aktuellen Diskussionen im IASB besser einschätzen zu können. Die Zusammenfassungen stehen auf der Internetseite der EFRAG (www.efrag.org) zum Download.
(Vgl. EFRAG, Newsletter vom 29. 4. 2011)


IDW zu Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities

Das IDW nimmt Stellung zu dem Ende Januar 2011 von IASB und FASB gemeinsam veröffentlichten Exposure Draft 2011/1 „Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities“. Der Entwurf sieht eine Saldierungspflicht für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten vor, sofern ein unbedingtes, jederzeit gesetzlich durchsetzbares Recht zur Aufrechnung vorliegt (d. h. auch bei Ausfall oder Insolvenz beteiligter Unternehmen). Darüber hinaus muss das Unternehmen die Absicht nachweisen, die fälligen Beträge entweder durch eine Netto-Ausgleichszahlung oder durch zeitgleiche Brutto-Zahlungen zu erfüllen. Das IDW begrüßt die Einführung eines einheitlichen Prinzips zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, das im Wesentlichen auf den aktuellen Saldierungsvorschriften des IAS 32 basiert, sodass für IFRS-Anwender keine wesentlichen Umstellungen zu erwarten sind. Kritisch sieht das IDW allerdings, dass trotz eindeutig festgelegter Saldierungskriterien zusätzlich der Bruttoausweis im Anhang gefordert wird. Die vollständige Stellungnahme steht auf www.idw.de/idw/portal/d608076 zum Download bereit.
(Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 2. 5. 2011)


IASB: Kerntexte der IFRS 2011 frei verfügbar

Im Januar 2009 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung beschlossen, dass die Standards des IASB öffentlich und kostenfrei auf der Internetseite des IASB (www.ifrs.org) zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies gilt nur für die Kerntexte der Standards in englischer Sprache, nicht für begleitende Dokumente wie z. B. Grundlagen für Schlussfolgerungen (Basis for Conclusions) oder Anwendungsleitlinien (Implementation Guidance) und nicht für Übersetzungen. Seit dem 8. 4. 2011 stehen die Kerntexte der Standards 2011 auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.
(Vgl. DRSC, Newsletter vom 8. 4. 2011)


WPK: Bericht über die Berufsaufsicht 2010

Am 12. 4. 2011 hat die WPK ihren Bericht über die Berufsaufsicht 2010 veröffentlicht. In Bezug auf neu eingeleitete Berufsaufsichtsverfahren war in 2010 mit 1.544 Verfahren (gegenüber 1.841 Verfahren in 2009) ein deutlicher Rückgang festzustellen. Dies betraf sowohl die Anzahl der Beschwerden als auch der anderweitigen Mitteilungen über den Verdacht einer möglichen Berufspflichtverletzung. In etwa auf Vorjahresniveau geblieben ist die Anzahl der eingeleiteten Widerrufsverfahren. In 2010 konnten 1.654 Verfahren abgeschlossen werden, was etwas unter dem Vorjahreswert (1.874) liegt. Der vollständige Bericht kann auf der Website der WPK (www.wpk.de) eingesehen werden.
(Vgl. WPK, Meldung auf wpk.de vom 12. 4. 2010)


DSR: Stellungnahmen an IASB und IFRS-Stiftung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 11. 4 2011 folgende Stellungnahmen verabschiedet und das IASB und die IFRS-Foundation weitergeleitet:

Die vollständigen Stellungnahmen stehen auf der Website des DRSC (www.drsc.de) zum Download.
(Vgl. DRSC, Newsletter vom 11. 4. 2011)


APAK sieht Raum zur Verbesserung der Prüfungsqualität

In ihrem am 7. 4. 2011 veröffentlichten Ergebnisbericht über unabhängige Inspektionen von 2007-2010 präsentiert die APAK wesentliche Ergebnisse aus den in diesem Zeitraum bei den Abschlussprüfern von kapitalmarktorientierten Unternehmen erstmalig durchgeführten anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen (Inspektionen).

„Die Feststellungen der Inspektionen in diesem Zeitraum zeigen, dass noch Raum zur Verbesserung der Prüfungsqualität besteht“, betont Volker Röhricht, Vorsitzender der APAK. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die unabdingbare kritische Grundhaltung des Abschlussprüfers gegenüber Aussagen des Prüfungsmandanten (Professional Scepticism). Nachgewiesen werden konnte dies insbesondere in Prüfungsbereichen, die im Kontext der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise erhöhten Risiken ausgesetzt waren.

Viele Beanstandungen traten auch im Bereich der Prüfung der Bewertung der Geschäfts- und Firmenwerte und anderer Vermögenswerte sowie der Prüfung von geschätzten Werten auf. So stellten die Inspektoren vielfach fest, dass der Abschlussprüfer keine ausreichende Beurteilung der angewandten Bewertungsverfahren und der zugrunde liegenden Annahmen vorgenommen hat oder ihre Beurteilung zumindest nicht nachvollziehbar dokumentiert hat. Die der Unternehmensplanung zugrunde liegenden Annahmen waren häufig nicht erkennbar auf ihre Plausibilität beurteilt worden.

„Positiv ist, dass die Mehrzahl der Praxen die Feststellungen der Inspektionen aufgreift und hieraus qualitätsverbessernde Maßnahmen ableitet“, hebt Volker Röhricht hervor. „Nur in Einzelfällen mussten aufgrund der Schwere der Feststellungen Sanktionen verhängt werden“.

Nachdem nunmehr bei allen dem Inspektionsverfahren unterworfenen Wirtschaftsprüferpraxen mindestens eine Inspektion durchgeführt worden ist, zeigt die bisher gemachte Erfahrung, dass die Inspektionen durch eine unabhängige öffentliche Stelle maßgeblich zur Stärkung der Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung beitragen.

In ihrem ebenfalls am 7. 4. 2011 veröffentlichten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 bietet die APAK einen umfassenden Überblick über ihre Aktivitäten des vergangenen Jahres. Beide Berichte stehen auf der Website der APAK (www.apak-aoc.de) zur Einsicht. Dort findet sich auch ihr Arbeitsprogramm für 2011.
(Vgl. APAK, PM vom 7. 4. 2011)


IDW zum Entwurf eine IFAC Positionspapiers

Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Positionspapiers der IFAC „A Public Interest Framework for the Accountancy Profession“, dass die IFAC sich mit dem Begriff „öffentliches Interesse“ in Bezug auf ihre Aktivitäten und insbesondere ihr Standardsetting auseinandersetzt. Zum Konzept und Inhalt des Positionspapiers äußert sich das IDW kritisch, es fehlt ein tiefgreifender Ansatz zur Analyse des Themas sowie eine Berücksichtigung des geschichtlichen Hintergrunds.

Das IDW regt an, für die weitere Entwicklung des Positionspapiers objektive Experten aus dem Bereich der politischen Philosophie und Wirtschaft hinzuzuziehen. Die Stellungnahme sowie das Positionspapier stehen auf der Website des IDW (http://www.idw.de/idw/portal/d607348) zum Download bereit. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 29. 3. 2011)


IDW: Neuer stellvertretender Vorsitzender

WP/StB Prof. Dr. Klaus-Günter Klein wurde in der Vorstandssitzung am 23. 3. 2011 zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden im ehrenamtlichen Vorstand des IDW gewählt. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 28. 3. 2011)

IDW: Neue Prüfungshinweise verabschiedet

Der HFA hat in seiner 223. Sitzung am 11. 3. 2011 folgende IDW Prüfungshinweise verabschiedet:

  • IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zum Zwischenbericht eines Sondervermögens gem. § 44 Abs. 6 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.12) und den
  • IDW Prüfungshinweis: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft gem. § 110a Abs. 2 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.13)
    sowie die Folgeänderungen des
  • IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresbericht eines Sondervermögens gemäß § 44 Abs. 5 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.2) und
  • IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zum Auflösungsbericht eines Sondervermögens gemäß § 44 Abs. 6 Investmentgesetz (IDW PH 9.400.7)
Die Folgeänderungen dienen der formalen Anpassung an die Formulierungsempfehlung im Anhang 1 des IDW PS 400: Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen (Stand: 24. 11. 2010). (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 16. 3. 2011)

IDW: HFA verabschiedet den Entwurf einer Neufassung zur Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften

Am 11. 3. 2011 verabschiedete der HFA den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 18 n. F.). Das BilMoG bewirkte die Ablösung des Timing-Konzepts durch das Temporary-Konzept, daher sind nunmehr auch sog. quasi-permanente Differenzen bei der Bilanzierung latenter Steuern zu berücksichtigen. Mithin sind grds. auch auf Ebene eines bilanzierenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft latente Steuern zu berücksichtigen, die auf einer Differenz zwischen dem handelsrechtlichen Wertansatz der Beteiligung und dem steuerlichen Kapitalkonto des Gesellschafters bei der Personenhandelsgesellschaft bestehen.

Dementsprechend wurden die Ausführungen in der Verlautbarung zum Thema „Latente Steuern“ gänzlich neu gefasst. Ferner wurden weitere, geringfügige Anpassungen an die geänderte Rechtslage vorgenommen. Der IDW ERS HFA 18 n. F. ist auf der Website des IDW (http://www.idw.de) in der Rubrik „Verlautbarungen“, „Download von Entwürfen“ abrufbar. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 17. 3. 2011)

IDW: Verlautbarungsentwurf zur Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW ERS HFA 7 n. F.)

Am 11. 3. 2011 verabschiedete der HFA in seiner 223. Sitzung den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW ERS HFA 7 n. F.). Eine Überarbeitung des IDW RS HFA 7 i. d. F. vom 27. 6. 2008 wurde notwendig wegen des BilMoG. Der neue Entwurf passt die Ausführungen zur Konzernrechnungslegungspflicht bei Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a HGB an den neuen § 290 HGB an und enthält jetzt einen neuen Abschnitt zur Bilanzierung latenter Steuern. Darin wird erläutert, welche Besonderheiten für Personenhandelsgesellschaften, die pflichtgemäß oder freiwillig § 274 HGB anwenden, bei der Bilanzierung latenter Steuern gelten.

Der Abschnitt stellt auch dar, inwieweit andere Personenhandelsgesellschaften Rückstellungen für passive latente Steuern bilden müssen. Außerdem enthält der Entwurf Hinweise zur Anhangangabepflicht nach § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB und der damit einhergehenden Frage nach dem Zeitpunkt des Wiederauflebens der persönlichen Haftung eines Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 Satz 3 i. V. mit § 268 Abs. 8 HGB. Der IDW ERS HFA 7 n. F. ist auf der IDW-Website (http://www.idw.de) in der Rubrik „Verlautbarungen“, „Download von Entwürfen“ abrufbar. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 15. 3. 2011)

IDW: Aufhebung von IDW Stellungnahmen

Der Hauptfachausschuss des IDW hat in seiner 223. Sitzung am 11. 3. 2011 mehrere Verlautbarungen des Sonderausschusses Bilanzrichtlinien-Gesetz (SABI) aufgehoben:

  • 1/1986: Zur erstmaligen Anwendung der Vorschriften über die Pflichtprüfung nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz und zum Wortlaut des Bestätigungsvermerks bei freiwilligen abschlussprüfungen,
  • 2/1986: Zum Übergang der Rechnungslegung auf das neue Recht,
  • 3/1987: Übergangsvorschriften zur Konzernrechnungslegung nach neuem Recht,
  • 1/1988: Zur Aufstellungspflicht für einen Konzernabschluß und zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
  • 2/1988: Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung.
Diese Verlautbarungen besitzen keine praktische Relevanz mehr und/oder stehen nicht mehr im Einklang mit der aktuellen Rechtslage. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 14. 3. 2011)

DPR: Präsident Dr. Herbert Meyer, beendet nach vierjähriger Amtszeit seine Tätigkeit bei der DPR

Der Präsident der Prüfstelle, Dr. Herbert Meyer, beendet auf eigenen Wunsch mit Ablauf seiner vierjährigen Amtszeit zum 30. 6. 2011 seine Tätigkeit für die DPR.

„Herrn Dr. Herbert Meyer sind wir zu größtem Dank verpflichtet“, hebt Dr. Werner Brandt, Vorstandsvorsitzender des DPR e. V., hervor. „Die DPR hat sich unter seiner Leitung hervorragend positioniert, verfügt über eine ausgezeichnete Reputation und gilt als Erfolgsmodell eines ,Private Public Partnership’ im Bereich des Enforcement der Rechnungslegung. Als er die Rolle des Präsidenten zwei Jahre nach dem Start der Prüfstelle übernommen hat, ist es ihm gelungen, nahtlos den Elan dieser Startphase zu verstärken. In den vier Jahren seiner Amtszeit hat Dr. Herbert Meyer die fachlichen und organisatorischen Prozesse nachhaltig professionalisiert und in vielfältiger Hinsicht neue Impulse gegeben. Er wird seinem Nachfolger ein bestens bestelltes Haus überlassen“.

„Die DPR“, so Prof. Dr. Norbert Pfitzer, Vorsitzender des Nominierungsausschusses der DPR, „verfügt über eine sehr hohe fachliche Anerkennung bei den Unternehmen sowie – und ich spreche hier auch in meiner Funktion als Präsident der Wirtschaftsprüferkammer – beim Berufsstand der Wirtschaftsprüfer. Insofern ist die Prüfstelle als Teil des Gesamtsystems der Bilanzkontrolle nicht mehr wegzudenken. Herrn Dr. Herbert Meyer, der sich vier Jahre lang äußerst erfolgreich für die DPR als Präsident der Prüfstelle eingesetzt hat, gilt dafür auch der besondere Dank des Nominierungsausschusses“. (Vgl. DPR, PM vom 3. 3. 2011)

Bekanntmachung von DRS 19

Im Bundesanzeiger Nr. 28 vom 18. 2. 2011 (Beilage 28a) ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 19 (DRS 19) „Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises“ durch das Bundesministerium der Justiz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. (Vgl. DRSC, Newsletter vom 18. 2. 2011)

IDW: Zweifelsfragen bei der Anerkennung steuerlicher Organschaften infolge des BilMoG

Das IDW sieht Unklarheiten bei der Anerkennung der steuerlichen Organschaft nach den Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Zum einen geht es dabei um die Ausübung von Wahlrechten im Zuge der Umstellung der Rechnungslegung auf das HGB i. d. F. des BilMoG und zum anderen um die Berücksichtigung latenter Steuern auf abführungsgesperrte Gewinnanteile.

Beide Zweifelsfragen behandelt das IDW in einem Schreiben vom 15. 2. 2011 an das BMF. Das Schreiben steht auf http://www.idw.de zum Download bereit. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 17. 2. 2011)

DSR: Bericht über die 153. Sitzung am 3. und 4. 2. 2011

Der DSR informierte sich über den aktuellen Stand des gemeinsamen EFRAG/ASB/DRSC-Projekts zu Corporate Income Taxes sowie über die vorgesehenen nächsten Schritte. Er regte an, die Ergebnisse in einem Gesamtdokument zu veröffentlichen und von (vorzeitigen) Teilveröffentlichungen abzusehen. Weiterhin informierte sich der Standardisierungsrat über den aktuellen Stand im IASB-Projekt Versicherungsverträge. Der DSR bekräftigte den in seiner Stellungnahme an den IASB enthaltenen Vorschlag und sprach sich in Bezug auf die Methode zur Bestimmung des Diskontsatzes für den sog. „Top down“-Ansatz aus.

Der DSR setzte zudem die Beratung seiner Stellungnahme zum ED/2010/13 „Hedge Accounting“ fort. Der Schwerpunkt lag auf den Themen Designation von aggregierten Exposures und Schichten, der Erfassung des (nicht-designierten) Zeitwerts von Optionen sowie des Einbezugs von schwebenden Warenkontrakten im Rahmen des Anwendungsbereichs von IFRS 9. Die Stellungnahme an den IASB wird in der kommenden Sitzung verabschiedet werden.

Ferner erörterte der Standardisierungsrat das gemeinsame IASB/FASB-Zusatzdokument und die zusätzlichen IASB-Vorschläge zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte. Die darin enthaltenen Vorschläge stellen nach Ansicht des DSR eine passende Lösung für die im vorangegangenen ED geäußerten Bedenken bzgl. Umsetzungsschwierigkeiten dar. Der DSR entschied, zu dem Zusatzpapier Stellung zu nehmen.

Schließlich wurde die Diskussion und Entwicklung eines Standardentwurfs zum Lagebericht fortgesetzt. In dieser Sitzung wurden die Aspekte des Berichts über Ziele und Strategien sowie die Prognoseberichterstattung erörtert. (Vgl. DRSC, Newsletter vom 15. 2. 2011)

EFRAG: Diskussionspapier „Überlegungen zu den Auswirkungen von Rechnungslegungsstandards“

Die EFRAG und der britische Standardsetzer ASB haben das Diskussionspapier „Considering the Effects of Accounting Standards“ zu den Auswirkungen von Rechnungslegungsstandards veröffentlicht. Das Papier resultiert aus einem gemeinsamen Projekt von EFRAG und ASB im Rahmen der proaktiven Agenda der EFRAG. Ziel dieses Projekts ist es, dazu beizutragen, die Entwicklung und Einsetzung von Rechnungslegungsstandards zu verbessern. Die potenziellen Auswirkungen neuer Regelungen sollten während des gesamten Entwicklungsprozesses in die Überlegungen mit einbezogen werden, sodass sie zur Grundlage für die Fortentwicklung des Standardisierungsverfahrens des IASB werden können.

Ob und wie Standardsetzer weitergehende Effekte und Konsequenzen ihrer Regulierung in ihren Entwicklungsprozess einbeziehen sollen, wird seit Jahrzehnten diskutiert; bislang aber ohne zufriedenstellende Lösung. Das Thema hat in den letzten Jahren größere Aufmerksamkeit erfahren, da die Begründung der Notwendigkeit neuer Regelungen und die Effizienz der bereits implementierten Regelungen stärker hinterfragt werden. Dies hat dazu geführt, dass das ‚Due Process Handbook for the IASB‘ (Fassung von Oktober 2008) vorsieht, die voraussichtlichen Auswirkungen neuer oder überarbeiteter Standards zu analysieren.

Auch wenn Fortschritte erzielt wurden, so bleibt doch die Herausforderung, wie solche Analysen am besten in den Entwicklungsprozess einzubeziehen sind. Hierzu soll das Diskussionspapier, das auf der Website des DRSC (http://www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/2011/110131_EffectsAnalysis_DP_FV.pdf) eingesehen werden kann, beitragen. Die Kommentierungsfrist endet am 31. 8. 2011. (Vgl. DRSC, Newsletter vom 1. 2. 2011)

IDW S 8 zu den Grundsätzen für die Erstellung von Fairness Opinions verabschiedet

Am 17. 1. 2011 hat der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) den IDW Standard: Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (IDW S 8) verabschiedet. Die billigende Kenntnisnahme durch den Hauptfachausschuss (HFA) erfolgte am 31. 1. 2011. IDW S 8 enthält Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Stellung nehmen zur finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen im Rahmen von unternehmerischen Initiativen.

Eine solche Fairness Opinion ist kein Instrument zur Ermittlung von Unternehmenswerten, sondern eine fachliche Stellungnahme zum Ergebnis eines Entscheidungsprozesses. IDW S 8 verdeutlicht den Inhalt und die Grenzen von Fairness Opinions bei typischen Rahmenbedingungen und Restriktionen. Ferner werden die Besonderheiten bei der Erstellung von Fairness Opinions im Zusammenhang mit Stellungnahmen nach § 27 WpÜG behandelt.

Gegenüber der veröffentlichten Entwurfsfassung dieser Verlautbarung sind einige Klarstellungen vorgenommen worden, insbesondere in Bezug auf die Unterschiede zwischen der Erteilung einer Fairness Opinion i. S. von IDW S 8 und einer Unternehmensbewertung nach dem IDW S 1 i. d. F. 2008. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 4. 2. 2011)

EU-Kommission: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum EU-Grünbuch

Die EU-Kommission hat am 4. 2. 2011 auf ihrer Internetseite (http://ec.europa.eu) alle zum Grünbuch zur Abschlussprüfung abgegebenen Stellungnahmen sowie deren Auswertung (Summary of Responses) veröffentlicht. Insgesamt haben die Kommission 688 Stellungnahmen erreicht. Mit 291 Stellungnahmen stellt Deutschland die mit Abstand meisten Kommentierenden (vor UK mit 65 und Frankreich mit 45 Stellungnahmen).

DSR: Stellungnahme zur EU-Konsultation zur Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art

Ende November hatte die EU-Kommission einen Fragebogen zur Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art veröffentlicht und die interessierte Öffentlichkeit gebeten hierzu Stellung zu nehmen. Der DSR ist dieser Bitte 24. 1. 2011 nachgekommen und hat seine Stellungnahme auf der Website des DRSC (http://www.drsc.de) veröffentlicht.

In seiner Stellungnahme kommt der DSR zu dem Schluss, dass die derzeitige Praxis der Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art in Deutschland grundsätzlich ausreichend und daher eine Ausweitung der Anforderungen nicht erforderlich sei. (Vgl. DRSC, Newsletter vom 24. 1. 2011)

http://www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/2011/110121_EU_Nicht-finanzielleInfo_final.pdf

DPR: Ergebnisse der Enforcement-Prüfungen 2010 und Tätigkeitsbericht

Im Jahr 2010 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) 118 Prüfungen (Vorjahr 118) abgeschlossen, davon 106 Stichprobenprüfungen. Neben den Stichprobenprüfungen sind acht Anlassprüfungen durchgeführt worden, davon in drei Fällen bezogen auf den Halbjahresfinanzbericht. Weiterhin wurden vier Prüfungen auf Verlangen der BaFin durchgeführt, davon in zwei Fällen bezogen auf den Halbjahresfinanzbericht. Ergänzend wurden sechs fallbezogene Voranfragen, die die DPR seit Ende 2009 annehmen darf, zeitnah beantwortet.

Die Quote der Fälle mit fehlerhafter Rechnungslegung lag mit 26% (Vorjahr 20%) leicht über dem Durchschnittswert der letzten vier Jahre. Die Haupttreiber für die hohe Fehlerquote waren wiederum der Umfang und die Komplexität der IFRS sowie die Effekte der Finanz- und Wirtschaftskrise, welche insbesondere bei Risiko- und Prognoseberichten zu Fehlern führte. Wie im Vorjahr waren die Fehlerquoten bei großen indexnotierten Unternehmen und kleineren bzw. mittelständischen Unternehmen, die keinem Index angehörten, annähernd gleich hoch.

Weitere Informationen zur Arbeit der DPR in 2010 finden sich ihrem am 20. 1. 2011 veröffentlichten Tätigkeitsbericht (vgl. DPR, PM vom 20. 1. 2011).

DSR: Bericht über die 152. Sitzung am 3. und 4. 1. 2011

Der DSR setzte seine Diskussion des ED/2010/13 „Hedge Accounting“ fort. Der Schwer-punkt der Diskussion lag auf den Themen: Designation des Kreditrisikos, Own-Use-Kontrakte, aggregierte Exposures, Gruppen (von Instrumenten), Effektivitätsbeurteilung und -messung sowie Zielsetzung des Hedge Accounting. Der DSR wird seine Beratungen auf Basis eines Stellungnahmeentwurfs in der nächsten Sitzung weiterführen.

Der DSR setzte seine Beratungen zum IASB/FASB Request for Views on Effective Dates and Transition Methods fort und diskutierte in diesem Zusammenhang den ersten Entwurf einer Stellungnahme. Der DSR entschied u. a., dass – bevor er seine Position zur Frage, ob eine zeitgleiche Erstanwendung aller neuen IFRS oder eine gestaffelte Erstanwendung prä-feriert wird, endgültig festlegt – Umfragen durchgeführt werden sollen, um das Meinungsbild hierzu in Deutschland zu eruieren.

Ferner diskutierte der DSR erstmals die erwarteten Vorschläge des IASB und des FASB zum Projekt „Asset and liability offsetting“. Die Veröffentlichung eines entsprechenden Exposure Drafts ist für Januar 2011 angekündigt. Der DSR wird seine Beratungen nach Veröffentli-chung des Entwurfs fortsetzen und beabsichtigt, eine Stellungnahme gegenüber dem IASB abzugeben.

Darüber hinaus wurde die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zum Thema Offenle-gung von Informationen nicht-finanzieller Art durch Unternehmen diskutiert. Der DSR ent-schied den Fragebogen der EU-Kommission zu beantworten. Der Rat sprach sich grundsätz-lich dagegen aus, dass die EU-Kommission regulatorische Maßnahmen in diesem Bereich ergreift.

Des Weiteren setzte der DSR seine Diskussion eines Entwurfs zur Prognose- und Chancen-/Risikoberichterstattung fort. Der Schwerpunkt lag hierbei auf dem überarbeiten Standard-entwurf zum Teilbereich Ziele und Strategien und zum Teilbereich Prognoseberichterstat-tung.

Der DSR informierte sich über die aktuellen Aktivitäten des IASB bzgl. Liabilities – amend-ment to IAS 37. Der DSR entschied, dass zunächst durch eine informelle Umfrage in Erfah-rung gebracht werden soll, inwiefern aus deutscher Sicht ein Interesse besteht bzw. die Not-wendigkeit gesehen wird, in der aktuellen Phase des Projekts (Staff Paper) Einfluss auf die Entwicklungen zu nehmen. (Vgl. DRSC, PM vom 10. 1. 2011)

DSR: DRS 19 near final Standard veröffentlicht

Der Deutsche Standardisierungsrat hat am 30. 12. 2010 den DRS 19 near final Standard „Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises“ veröffentlicht und auf der Website des DRSC (http://www.drsc.de) zum Download bereit gestellt. Die vorliegende Fassung wurde in der 18. –ffentlichen Sitzung am 29. 12. 2010 vom DSR verabschiedet und zum Zwecke der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das BMJ weitergeleitet: http://www.standardsetter.de/drsc/docs/press_releases/2010/DRS19_nearfinal.pdf . (Vgl. DRSC, Newsletter vom 30. 12. 2010)

IDW: Entwürfe zur Angabe von Vorjahreszahlen in handelsrechtlichen Abschlüssen

Der HFA hat am 24. 11. 2010 in seiner 222. Sitzung die Entwürfe von IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung: Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 39) sowie Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises (IDW ERS HFA 44) verabschiedet. Diese Verlautbarungen sollen bei Verabschiedung als IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung die IDW Stellungnahmen des Hauptfachausschusses 5/1988 i.d.F. 1998: Vergleichszahlen im Jahresabschluss und im Konzernabschluss sowie ihre Prüfung und 3/1995: Konzernrechnungslegung bei änderungen des Konsolidierungskreises ersetzen.

Aufgrund des Wegfalls der Möglichkeit, die gebotene Vergleichbarkeit mit dem Vorjahreskonzernabschluss im Fall einer wesentlichen Änderung der Zusammensetzung der in einen HGB-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen dadurch herzustellen, dass die Beträge des Vorjahreskonzernabschlusses an den geänderten Konsolidierungskreis angepasst werden (§ 294 Abs. 2 Satz 2 HGB a. F.), wurden die bisherigen IDW-Verlautbarungen zur Angabe von Vorjahreszahlen Überarbeitet. Neben der Anpassung der Stellungnahmen an die aufgrund des BilMoG geänderte Rechtslage wurde die den Konzernabschluss betreffende Verlautbarung um Fragen zur Angabe von Vorjahreszahlen im Fall der erstmaligen Konzernrechnungslegungspflicht ergänzt.

Die Entwürfe sind auf der Website des IDW (http://www.idw.de) in der Rubrik „Verlautbarungen“, „Download von Entwürfen“ abrufbar. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 29. 7. 2011. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 29. 12. 2010)

DRSC: Ergebnisse der Befragung deutscher Unternehmen zum IFRS for SMEs – Studien veröffentlicht

Das DRSC hat am 22. 12. 2010 die Ergebnisse zweier in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, an der Universität Bamberg (Prof. Dr. Brigitte Eierle) und dem Lehrstuhl für Financial Accounting and Auditing an der Universität Regensburg (Prof. Dr. Axel Haller) durchgeführter Studien zur Einschätzung des IFRS for SMEs durch deutsche Unternehmen in der Internetversion veröffentlicht. Druckversionen dieser Studien werden im Januar 2011 zur Verfügung stehen.

Die erste Befragung richtete sich an 342 „kleine“ kapitalmarktorientierte Unternehmen, d. h. deren Jahresumsätze in Anlehnung an die Größenklassen des PublG 130 Mio. € nicht Überschreiten. Gefragt wurde nach der Beurteilung des IFRS for SMEs grds. und im Vergleich zu den full IFRS sowie der Vorteilhaftigkeit einer potenziellen Anwendung des IFRS for SMEs für diese Unternehmen.

Zur Internetversion als PDF: Ergebnisse Befragung von kapitalmarktorientierten Unternehmen

Die zweite Befragung richtete sich deutschlandweit an insgesamt 4.000 nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen mit der Zielsetzung, heraus zu finden, inwieweit diese Unternehmen für sich einen Bedarf zur Anwendung des IFRS for SMEs sehen und wie sie die Inhalte des Standards im Vergleich zu den Regeln des BilMoG beurteilen. Diese Studie ist eine Folgestudie zu einer im Jahre 2007 durchgeführten, ähnlich ausgerichteten Unternehmensbefragung.

Zur Internetversion als PDF: Ergebnisse Befragung von nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen

(Vgl. DRSC, Newsletter vom 22. 12. 2010)

IASB: Kleinere Änderungen an IFRS 1 und Änderungen an IAS 12 veröffentlicht

Das IASB hat am 21. 12. 2010 zwei kleinere Änderungen an IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der IFRSs“ veröffentlicht. Diese Änderungen bestätigen Vorschläge, die im Rahmen eigener Standardentwürfe im August und September zur öffentlichen Kommentierung herausgegeben wurden. Die erste Änderung ersetzt die Verweise auf den festen Umstellungszeitpunkt „1. Januar 2004“ durch „Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS“, sodass IFRS-Erstanwender Ausbuchungstransaktionen, die vor dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS stattgefunden haben, nicht nachträglich nach den IFRS-Ausbuchungsvorschriften bilanzieren und die Darstellung entsprechend anpassen müssen. Die zweite Änderung gibt Anwendungsleitlinien, wie bei der Darstellung von IFRS-konformen Abschlüssen vorzugehen ist, wenn ein Unternehmen für einige Zeit die IFRS-Vorschriften nicht einhalten konnte, weil seine funktionale Währung starker Hochinflation unterlag. Die Änderungen an IFRS 1 treten zum 1. 7. 2011 in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, wobei das EU-Endorsement noch aussteht.

Daneben wurden Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ veröffentlicht, die aus Vorschlägen resultieren, die in einem Standardentwurf im September zur –ffentlichen Kommentierung herausgegeben wurden. Nach IAS 12 hängt die Bewertung latenter Steuern davon ab, ob der Buchwert eines Vermögenswerts durch Nutzung oder durch Veräußerung realisiert wird. Die Abgrenzung erweist sich fallweise als schwierig und unterliegt oft subjektiven Einflüssen, insbesondere wenn der Vermögenswert nach dem Fair Value-Modell des IAS 40 „Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“ bewertet wird. Die Änderung bietet eine praktische Lösung für dieses Problem durch die Einführung einer widerlegbaren Vermutung, dass die Realisierung des Buchwerts im Normalfall durch Veräußerung erfolgt.

Als Konsequenz der Änderung gilt SIC 21 „Ertragsteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten“ nicht mehr für zum Fair Value bewertete als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Die Übrigen Leitlinien wurden in IAS 12 integriert und der SIC 21 demzufolge zurückgezogen. (Vgl. DRSC, Newsletter vom 21. 12. 2010)

Änderung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (IDW PS 971)

Bis zum 28. 2. 2010 konnten erstmalig Anträge auf Zulassung und Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen nach § 6a i. V. mit § 7a KWK-G gestellt werden. Aufgrund der Erfahrungen in dieser ersten Antragsrunde hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hierzu 2010 ein Merkblatt veröffentlicht. Neben einem Verweis auf dieses Merkblatt fehlte im IDW Prüfungsstandard: Prüfung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (IDW PS 971) bisher ein Vorschlag für die Anlage des Antrag stellenden Unternehmens, welcher der Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers Über die Prüfung nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 KWK-G beigefügt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde IDW PS 971 entsprechend angepasst. Weiterhin wurden verschiedene redaktionelle Änderungen vorgenommen. Der Hauptfachausschuss des IDW stimmte den Änderungen am 24. 11. 2010 zu. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 21. 12. 2010)

Einsatz von Datenanalysen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.3)

Am 15. 10. 2010 hat der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) den IDW Prüfungshinweis: Einsatz von Datenanalysen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.3) verabschiedet. Der HFA hat den Prüfungshinweis in seiner 222. Sitzung am 24. 11. 2010 billigend zur Kenntnis genommen. Mit dem IDW PH 9.330.3 stellt der FAIT einen praxisorientierten Hinweis vor, wie Datenanalysen in der Abschlussprüfung eingesetzt werden können. Ziel dieses IDW Prüfungshinweises ist es, den Einsatz von Datenanalysen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung darzustellen und die Integration des methodischen Ansatzes von Datenanalysen in den risikoorientierten Prüfungsansatz zu erläutern. Als Hilfestellung für die praktische Anwendung wird im Anhang eine Zusammenstellung von typisierten Datenanalysen nebst beispielhaften Erläuterungen angeboten. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 20. 12. 2010)

IDW: Änderung des IDW PH 9.950.2 zur Prüfung von REIT-Aktiengesellschaften

Am 24. 11. 2010 billigte der HFA in seiner 222. Sitzung eine geänderte Fassung des IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten bei der Prüfung einer REIT-Aktiengesellschaft nach § 1 Abs. 4 REIT-Gesetz, einer Vor-REIT-Aktiengesellschaft nach § 2 Satz 3 REIT-Gesetz und der Prüfung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 REIT-Gesetz (IDW PH 9.950.2). Bisher hieß es bei der Ermittlung des Jahresüberschusses einer REIT-AG in IDW PH 9.950.2, dass etwaige vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen in einer Nebenrechnung anzupassen sind. In seiner Beschlussempfehlung zum REIT-Gesetz begründete der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, dass dies nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht, wonach außerplanmäßige Abschreibungen zulässig bleiben (BT-Drucks. 16/4779 S. 32). Vor diesem Hintergrund wurden die Textziffern 20 und 22 der Verlautbarung entsprechend geändert. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 15. 12. 2010)

IDW: Entwurf zur Prüfung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 24. 11. 2010 den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW EPS 970 n.F.) verabschiedet. Aufgrund der Änderung des Wälzungsmechanismus gem. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) wurde eine Überarbeitung erforderlich. Der Entwurf steht ab sofort auf der Website des IDW (http://www.idw.de) in der Rubrik „Verlautbarungen“, „Download von Entwürfen“ zur Verfügung. Zu dem Entwurf kann bis zum 15. 2. 2011 Stellung genommen werden. (Vgl. IDW, IDW-Aktuell vom 13. 12. 2010)

Jahressteuergesetz 2010

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2010 dem JStG 2010 in der vom Bundestag am 28.10.2010 verabschiedeten Fassung zugestimmt. Neben einer Vielzahl von teilweise sehr technischen Einzelmaßnahmen sind aus bilanzsteuerlicher Sicht die folgenden Regelungen hervorzuheben:

  • Anwendung des Halb- bzw. Teilabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG auf ertraglose Beteiligungen,
  • änderungen bei der Stille-Reserven-Regel im Rahmen des § 8c KStG,
  • Klarstellung/Neuregelung der Entstrickungstatbestände und Kodifizierung der finalen Betriebsaufgabe,
  • Bemessung der AfA bei Einlage in das Betriebsvermögen nach vorheriger Nutzung im Rahmen einer anderen Einkunftsart sowie
  • umfangreiche Übergangsvorschriften im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStaM) ab 2012.
Aus Sicht des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ist auf Änderungen bei der steuerschonenden Übertragung von Verwaltungsvermögen mittels Kaskadeneffekt sowie bei der Abgrenzung des sog. jungen Verwaltungsvermögens zu verweisen, umsatzsteuerlich bedeutsam sind insbesondere das Auslaufen des sog. Seeling-Modells, der Verzicht auf die Erwerbsschwelle bei innergemeinschaftlichem Erwerb sowie Änderungen im Bereich des Reverse-Charge-Verfahrens (zu einer umfassenden Übersicht vgl. die Beilage zur DB-Ausgabe 49/2010, abrufbar unter DB0395268).

Neue IDW-Stellungnahmen

Der HFA hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Fremdkapitalkosten nach IAS 23 (IDW RS HFA 37) vorgelegt. Ferner verabschiedete der HFA die IDW-Stellungnahmen zur Rechnungslegung:

  • Anhangangaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (IDW RS HFA 32) sowie
  • Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33).
In den Papieren gibt das IDW Hinweise, wie Zweifelsfragen auszulegen sind, die bei der Anwendung der mit dem BilMoG neu geschaffenen Anhangangabevorschriften zu den betreffenden Sachverhalten entstehen.

Grünbuch der EU-Kommission: Steigerung- der Prüfungsqualität?

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat die Konsultation der EU-Kommission, im Zuge der Aufarbeitung der Finanzkrise zahlreiche Bereiche der Abschlussprüfung zu diskutieren, zwar begrüßt. Eine Qualitätsverbesserung kann nach Auffassung der WPK z.B. durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit von Abschlussprüfer und Aufsichtsrat erfolgen. Die Rolle des Abschlussprüfers als Gesprächspartner für die Einschätzung von Risiken, die sich zwar nicht unmittelbar auf den aktuellen Jahresabschluss auswirken, aber eventuell in der Zukunft realisieren werden, könnte gestärkt werden. Dazu könnten „best practices“ zur Identifikation, Beurteilung und Kommunikation auch latenter Risiken zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat entwickelt werden. Bewährt habe sich die in Deutschland Übliche schriftliche Berichterstattung durch den Abschlussprüfer an den Aufsichtsrat im Prüfungsbericht („long form report“, im Gegensatz zum „short form report“ in anderen Ländern). Kritisch hingegen sieht die WPK insbesondere die folgenden im Grünbuch angesprochenen Aspekte:

  • Trennung von Prüfung und Beratung
  • Externe Rotation
  • Joint Audit
  • Prüferauswahl durch eine Regulierungsbehörde.
Ergänzend hat auch das IDW am 8.12.2010 eine sehr ausführliche Stellungnahme vorgelegt (eine 42-seitige Ausarbeitung in deutscher und englischer Sprache).

DPR-Prüfungsschwerpunkte 2011

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte für 2011 bekannt gegeben, u.a.:

  • Unternehmenserwerbe und damit verbundene Kaufpreisallokationen, Bewertungen und Anhangangaben sowie die Behandlung bedingter Kaufpreiszahlungen,
  • Werthaltigkeit von Vermögenswerten inkl. Goodwill,
  • Werthaltigkeit von als Finanzinvestition gehaltenen und zum fair value bilanzierten Immobilien,
  • Konzernlagebericht einschließlich Chancen- und Risikoberichterstattung (§ 315 Abs. 1 HGB, DRS 15, DRS 5),
  • Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital (IAS 32) sowie
  • Darstellung wesentlicher zukunftsbezogener Annahmen und Schätzungsunsicherheiten (IAS 1.125 ff.).

Fair Value in der Krise

Anlässlich der Verleihung eines Förderpreises hielt Prof. Dr. Karlheinz Küting (Direktor des Centrums für Bilanzierung und Prüfung an der Universität des Saarlandes, CBP) am 22.11.2010 in Duisburg den Festvortrag zu dem Thema „Der Fair Value in der Krise“. Küting legte in seinen Ausführungen besonderen Wert darauf, dass mit dem Fair Value die Richtung einer entobjektivierten Bilanz vorgezeichnet sei. Folge einer zunehmenden Berücksichtigung von Fair Values (FV) in der Bilanzierung ist – so mahnte der Referent –, dass diese sich einerseits zum Spielball der Bilanzpolitik entwickelt und auf der anderen Seite die Bilanzanalyse drastisch erhöhte Anforderungen zu erfüllen hat. In der Wirtschaftskrise der vergangenen zwei Jahre habe sich mehr als deutlich herausgezeichnet, dass die FV-Bewertung als Krisenkatalysator gewirkt habe: Zwar seien Fair Values nicht der Auslöser der krisenhaften Entwicklung, sie hätten aber als Brandbeschleuniger gewirkt.

Besonders kritisch sieht Küting, dass sich die neue IFRS-Bilanzwelt viel zu sehr auf einige wenige Großunternehmen konzentriert, aber selbst unter den Dax-30-Unternehmen werde Überwiegend zumindest auch eine HGB-Konzernbilanz aufgestellt. Für den Mittelstand sieht er die FV-Bilanzierung als viel zu schwierig und aufwendig an. Auch bankenseitig werden nach wie vor HGB-Bilanzen oder zumindest entsprechende Überleitungsrechnungen gefordert.

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